Das EU-Parlament

Was tut das Parlament?

Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:

Gesetzgebung

  • Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EUauf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
  • Entscheidung über internationale Abkommen
  • Entscheidung über Erweiterungen
  • Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen

Aufsicht

  • Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
  • Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte.
  • Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
  • Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
  • Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
  • Befragung von Kommission und Rat
  • Wahlbeobachtung

Haushalt

  • Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
  • Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“

Zusammensetzung

Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, wobei der Grundsatz der degressiven Proportionalität Anwendung findet: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 (750 plus Präsident/-in) nicht überschreiten. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.

Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Parlament vor den anderen EU-Organen und der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.

Wie funktioniert das Europäische Parlament?

Die Arbeit des Parlaments läuft in zwei Stufen ab:

  • In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet.
    Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die je für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legislativvorschläge, und Abgeordnete und Fraktionen können Änderungsvorschläge einbringen oder ein Gesetz ablehnen. Auch in den Fraktionen werden die Vorschläge erörtert.
  • Auf den Plenartagungen werden Rechtsvorschriften verabschiedet.
    Bei Plenartagungen kommen alle Abgeordneten im Plenarsal zusammen, um abschließend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzustimmen. Normalerweise finden Plenartagungen an vier Tagen im Monat statt, doch gelegentlich können auch zusätzliche Tagungen in Brüssel einberufen werden.